Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kaiser & Tappe GmbH / Tankkartensystem DKV- gültig ab 01.02.2024
per Mail an: tankkarten@kaiser-tappe.de oder per Fax an : 05442 913122

§ 1

1. Kaiser & Tappe GmbH gewährt dem Kunden die Möglichkeit, an Akzeptanzstellen, die mit dem entsprechenden DKV-Kartenakzeptanzsymbol gekennzeichnet sind, und bei ausgewählten Dienstleistern bargeldlos gegen Vorlage einer DKV Karte Produkte und Leistungen (je nach Bezugskategorie der einzelnen Karte entsprechend der Kartenbestellung) zu beziehen.

2. Der Verkauf von Kraft- und Schmierstoffen und Frostschutzmitteln, der Verkauf der übrigen Waren sowie die Erbringung der sonstigen Leistungen erfolgt im Namen und für Rechnung des sich jeweils aus der von Kaiser & Tappe GmbH übersandten Rechnung ergebenden Leistenden zu den Bedingungen und Preisen (in der jeweils gültigen Landeswährung) der Gesellschaft, die die Akzeptanzstelle betreibt oder des Dienstleisters, der die Leistung erbracht hat. Kaiser & Tappe GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

§ 2

1. Der Kunde erhält von Kaiser & Tappe GmbH fahrzeugbezogene oder fahrerbezogene DKV-Karten. Der Kunde erhält die für den Gebrauch der Karte erforderliche Pin.

Der Kunde kann eine Wunsch-PIN erhalten. Bei Fragen zur Sicherheit verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise.

2. Die PIN ist geheim zu halten. Die PIN darf nicht auf der Karte vermerkt werden.

3. Die DKV-Karte ist sorgfältig aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände unberechtigter Dritter gelangen kann; sie darf insbesondere nicht in einem unbewachten Fahrzeug aufbewahrt werden.

4. Der Kunde hat einen etwaigen Verlust der Karte, die Feststellung einer missbräuchlichen Verfügung mit der Karte oder einen Diebstahl der Karte unverzüglich telefonisch und im Nachgang schriftlich anzuzeigen bei:

Kaiser & Tappe GmbH – Mühlenstraße 6 – 49406 Barnstorf – TEL:+49 (0)5442 913121 Mail: tankkarten@kaiser-tappe.de

um die Karte sperren zu lassen. Kaiser & Tappe GmbH wird die DKV-Karte im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten sperren. Im Falle eines Diebstahls oder missbräuchlicher Verwendung der Karte ist der Kunde grundsätzlich verpflichtet, Anzeige zu erstatten und eine Kopie der polizeilichen Anzeige an Kaiser & Tappe GmbH weiterzuleiten.

5. Durch Vorlage einer DKV-Karte und Eingabe des PIN-Codes in die dafür vorgesehenen Geräte an den betreffenden Akzeptanzstellen gilt der Inhaber einer DKV-Karte als legitimiert, Produkte und Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung im Namen und für Rechnung von Kunde in Empfang zu nehmen. Durch die Eingabe des PIN-Codes quittiert der Inhaber zugleich den Empfang der Produkte und Leistungen mit Wirkung für den Kunden in vollem Umfang. Ist eine PIN-Eingabe nicht möglich, sind die Akzeptanzstellen berechtigt, die Legitimation des Inhabers einer DKV-Karte anderweitig zu ermitteln, bspw. durch Unterschriftenleistung auf der Karte.

6. Hat der Kunde gegenüber Kaiser & Tappe GmbH den Verlust, die missbräuchliche Verwendung oder den Diebstahl einer Karte angezeigt, übernimmt Kaiser & Tappe GmbH die Haftung für den nach der Anzeige aus dem Verlust oder aus der missbräuchlichen Verwendung der Karte entstehenden Schaden, es sei denn, den Kunden trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit des Kunden kann insbesondere dann vorliegen, wenn er den Kartenverlust oder -missbrauch Kaiser & Tappe GmbH schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat, die PIN auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der DKV-Karte verwahrt hat oder die PIN einem unberechtigten Dritten zugänglich gemacht hat. Für Mitverschuldensanteile des Kunden findet § 254 BGB Anwendung. Sperre der Karten durch Kaiser & Tappe GmbH:

Kaiser & Tappe GmbH darf die Karten sperren, wenn – sie berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen;

– sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karten dies rechtfertigen;

– der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Karten besteht.

Kaiser & Tappe GmbH wird den Karteninhaber über die Sperre unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Kaiser & Tappe GmbH wird die Karten entsperren oder diese durch neue Karten ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet Kaiser & Tappe GmbH den Karteninhaber unverzüglich.

§ 3

1. Kaiser & Tappe GmbH stellt dem Kunden die Forderungen aus Einzelverträgen gemäß § 1 mit einer besonderen Abrechnung 1x pro Monat in Rechnung. Die Transaktionen werden für alle Lieferländer in einer Rechnung gestellt. Die Abrechnung von im Ausland bezogenen Produkten und Leistungen erfolgt in EURO. Die Umrechnung in EURO erfolgt entsprechend der jeweils aktuellen Gebührenübersicht. Kaiser & Tappe GmbH ist in einigen Ländern umsatzsteuerlich registriert. Nähere Informationen auf Nachfrage.

2. Die Rechnungen sind zur Zahlung an Kaiser & Tappe GmbH fällig. Die Zahlung erfolgt jeweils per SEPA Abbuchung zum 15. des Folgemonats der Leistungserbringung – soweit rechtlich zulässig und keine andere Vereinbarung hierüber getroffen wurde – per SEPA-Firmenlastschrift.

3. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs wird die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf einen Tag vor Belastung verkürzt.

4. Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen wird der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsdatum, erheben. Mit Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als genehmigt.

§ 4
Konditionen: auf Anfrage
5. Sicherheiten:

Kaiser & Tappe GmbH ist berechtigt, von dem Kunden jederzeit angemessene Sicherheiten in Höhe des durchschnittlichen Monatsumsatzes zu verlangen. Die Sicherheiten können nach Beendigung dieser Vereinbarung eine angemessene Zeit, in der Regel 3 Monate, von Kaiser & Tappe GmbH zurückgehalten werden.

Kaiser & Tappe GmbH führt im Zuge der Kartenanmeldungen eine Bonitätsprüfung durch. Antragsteller, die den Bonitätsprüfkriterien nicht entsprechen werden abgelehnt.

Die Erbringung der Sicherheit erfolgt durch Hinterlegung eines Kautionsbetrages mit Verzinsung oder einer Bürgschaft, ausgestellt auf Kaiser & Tappe GmbH.

Die Höhe des Zinssatzes wird der jeweiligen Entwicklung des Geldmarktes angepasst. Den aktuellen Zinssatz wird Kaiser & Tappe GmbH auf Anfrage mitteilen.

Kaiser & Tappe GmbH ist berechtigt, Sicherheiten in Form von Bankbürgschaften an die DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG abzutreten.

Mit der Unterschrift erklärt der Kunde seine Zustimmung, dass Kautionszahlungen auf das Kautionskonto der DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG übertragen werden, oder dass Kaiser und Tappe GmbH die Forderungen in Höhe der jeweiligen Kunden-Kautionen an die DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG abtritt.

§ 5

Der Kunde verpflichtet sich, die ausgegebenen Karten, sofern sie nicht mehr genutzt werden oder genutzt werden dürfen, so ordnungsgemäß zu entwerten, dass eine Weiternutzung nicht mehr möglich ist. Dies gilt insbesondere nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung, nach Ablauf der Gültigkeit der Karten, im Falle der Beschädigung der Karten sowie nach berechtigter Aufforderung durch Kaiser & Tappe GmbH oder wenn sie – z. B. Infolge Verkaufs des Fahrzeugs – nicht mehr benötigt werden.

§ 6

Kaiser & Tappe GmbH kann die Vertragsbedingungen ändern oder ergänzen, soweit sich die Marktverhältnisse in technischer Hinsicht z.B. Online Verfahren, PIN-Verfahren, Maut Verfahren erheblich ändern oder durch eine Gesetzesänderung oder Rechtsprechungsänderung einzelne Klauseln unwirksam werden und die Änderungen der AGB dem Kunden zuzumuten sind. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden zuvor schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er nach Erhalt der Benachrichtigung nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen einen schriftlichen Widerspruch absendet. Auf diese Folge wird ihn Kaiser & Tappe GmbH bei Bekanntgabe noch einmal ausdrücklich hinweisen.

§ 7

1. Diese Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.

2. Das Recht, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen diese Vereinbarung nachhaltig verstößt, Zahlungen nicht termingerecht leistet oder in Vermögensverfall gerät, Sicherheiten nicht erbringt oder Dritte von ihrer Haftung für den Kunden zurücktreten und dadurch die Sicherung der Forderung nicht mehr gewährleistet ist. Kaiser & Tappe GmbH hat in diesem Fall das Recht, alle Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen, Sicherheiten zu verwerten, die Forderung zur Einziehung an Dritte weiterzugeben, die Forderung an Dritte zu verkaufen oder Dritte aufgrund ihrer Haftung in Anspruch zu nehmen.

3. Im Falle der Nichteinlösung von Abbuchungen oder nicht termingerechter Bezahlung ist Kaiser & Tappe GmbH berechtigt, Kunden Verzugszinsen sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Kaiser & Tappe GmbH ist berechtigt, bis zur Bezahlung offener Beträge aufgrund Nichteinlösung von Abbuchungen oder nicht termingerechter Bezahlung die ausgegebenen Karten vorübergehend oder endgültig zu sperren.

4. Dem Kunden ist die Benutzung der Tankkarten bei Zahlungsunfähigkeit untersagt.

§ 8

Zwischen den Parteien gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Walsrode.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.

Die Kundendaten werden bei Kaiser & Tappe GmbH, DKV sowie bei den Akzeptanzstellen gespeichert. Alle gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.