Anmeldung Energiepool

Preise vergleichen und Geld sparen

Nur für Mitgliedsbetriebe der Kreishandwerkerschaft Osnabrück oder des Handels- und Dienstleistungsverbandes Osnabrück-Emsland e.V.

So einfach geht’s:

  1. Preisvergleich herunterladen und ausgefüllt zusammen mit Ihrer letzten Rechnung und ggf. den neuen Preisen (bei Preiserhöhung) Ihres bisherigen Anbieters per Mail an energiepool@kaiser-tappe.de senden
  2. Sie erhalten Ihren Preisvergleich sowie die vorbereiteten Vertragsunterlagen
  3. Sie schicken die unterzeichneten Vertragsunterlagen direkt an die „TEN – Teutoburger Energie Netzwerk eG“, diese führen den Komplettversorgerwechsel für Sie durch

Ihre Vorteile

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Festpreisgarantie* & Mindestvertragslaufzeit bis 31.12.2023
  • keine versteckten Kosten
  • keine Vorauszahlungen
  • Preisvergleichsrechnung
  • Angebote auch für die Privathaushalte der Betriebsinhaber/-innen
  • Kompettabwicklung beim Versorgerwechsel
  • Möglichkeit der Mitgliedschaft in der Genossenschaft (Teutoburger Energie Netzwerk eG)

* Festpreisgarantie gilt nicht für Erhöhungen oder Wiedereinführungen von Steuern, Abgaben & staatlichen Umlagen.

Bei Fragen rund um das Thema Energie wenden Sie sich direkt an das Kaiser & Tappe GmbH Team.

Energie ABC

EEG Umlage Erneuerbare Energie-Gesetz

Umlage Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen.

KWK Umlage Kraft Wärme Kopplung Umlage

Die KWK-Umlage, ist ein Aufschlag auf den Strompreis pro verbrauchte Kilowattstunde. Ziel der Förderung ist es, die Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern und auf diese Weise den Verbrauch an Primärenergieträgern und den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken.

§19 Umlage

Die Paragraph 19-Umlage wurde 2012 eingeführt und finanziert die Befreiung energieintensiver Industriebetriebe von den Netzentgelten.

Offshore Umlage

Der Begriff Offshore bezeichnet im Bereich der Energieerzeugung Windkraftanlagen, die vor der Küste im Meer aufgebaut werden.

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine Steuer, die auf den Verbrauch von elektrischer Energie erhoben wird.

Umlage abschaltbare Lasten

Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten) wird im Jahr 2014 eingeführt. Die Umlage dient zur Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit.

Gassteuer

Die Erdgassteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Einsatz von Erdgas zur Erzeugung von Nutzwärme und zum Antrieb von Fahrzeugen erhoben wird.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe muss von Gasnetzbetreibern an Kommunen für das Recht gezahlt werden, deren Grund für die Verlegung der Leitungen zu nutzen.